Wichtig: das EIWG ist noch nicht beschlossen und liegt aktuell nur als Vorlage vor.
Worum geht es beim ElWG?
Das geplante Erneuerbare-Integrations- und Weiterentwicklungsgesetz (ElWG) soll die Finanzierung der Netze fairer gestalten, erneuerbare Energien besser integrieren und Netzengpässe reduzieren.
Müssen PV-Besitzer künftig zahlen?
Ab frühestens 2027 ist vorgesehen, dass auch für eingespeisten Strom kleine Netzentgelte anfallen. Laut Regierung und E-Control sollen diese Beiträge sehr gering sein (wenige Cent pro kWh).
Technische Anforderungen für neue Anlagen
Dynamische Ansteuerbarkeit (§70b): Ab 1. Juni 2027 müssen alle neuen PV-Anlagen über 7 kW in ganz Österreich steuerbar sein.
Spitzenkappung (§94a): Für neue PV-Anlagen (bei neuem oder geändertem Netzzugang, z. B. bei AC-Speichernachrüstung oder Wechselrichtertausch) gilt:
Kann der Netzbetreiber die Anlage nicht dynamisch steuern, ist die Einspeisung auf 60 % der Modulspitzenleistung zu begrenzen.
Kann er sie dynamisch steuern, kann in vielen Fällen mehr eingespeist werden.
Vereinfachungen für kleine Anlagen
Netzanmeldung (§90): Für Anlagen bis 20 kW reicht künftig eine einfache Anzeige. Der Netzbetreiber muss innerhalb von 4 Wochen zustimmen oder den Anschluss aus klaren Sicherheitsgründen ablehnen.
Keine Zusatzkosten: Für den Anschluss dürfen Netzbetreiber kein zusätzliches Netzanschlussentgelt verlangen.
Ab wann gilt das?
Dynamische Ansteuerbarkeit: verpflichtend ab 01.06.2027.
Spitzenkappung: tritt ab Beschluss des Gesetzes für neue Netzzugänge in Kraft. Ein rückwirkendes Inkrafttreten gilt als sehr unwahrscheinlich, da kein Datum im Entwurf genannt ist.
Folgen für die Wirtschaftlichkeit
Leicht sinkende Einspeiseerlöse durch zusätzliche Netzentgelte.
Stärkerer Anreiz für Eigenverbrauch und Batteriespeicher.
Energiegemeinschaften gewinnen an Attraktivität.
Quellen zum Nachlesen: